Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum, Schweiz
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz
Als freizügigkeitsberechtigte Bürgerin oder freizügigkeitsberechtigter Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz haben Sie uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können somit im Saarland eine Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger ausüben.
Aufgabe des EURES-Netzes ist es, Informationen, Beratung und Vermittlung (Abstimmung von Stellenangeboten und Arbeitssuche) für Arbeitskräfte und Arbeitgeber sowie generell für alle Bürger anzubieten, die vom Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen möchten.
Partner des EURES Netzwerkes ist die Bundesagentur für Arbeit – Agentur für Arbeit Saarland
Staatsangehörige anderer Staaten
Staatsangehörige anderer Staaten (Drittstaaten)
Um in Deutschland zu arbeiten, brauchen Sie einen Aufenthaltstitel, mit dem eine Beschäftigung gestattet ist.
Zugänge zum Arbeitsmarkt
Ihre berufliche Qualifikation entscheidet
IQ Landesnetzwerk Saarland
IQ Landesnetzwerk Saarland
Für Ratsuchende mit ausländischen Qualifikationen bietet das IQ Landesnetzwerk Saarland Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung sowie bedarfsorientierte Anpassungsqualifizierungen an. Darüber hinaus erhalten Arbeitsmarktakteurinnen und -akteure Informationen, Beratungen und Trainings, um interkulturelle Öffnungsprozesse anzustoßen. Diese Zielsetzung wird durch Angebote einer Vielzahl von Teilprojekten in unterschiedlicher Trägerschaft erreicht.
Das IQ Landesnetzwerk Saarland ist Teil des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab.
Das Programm wird in den ersten beiden Handlungsschwerpunkten aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA). Der dritte Handlungsschwerpunkt wird aus Bundesmitteln finanziert.