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  • Aufenthaltszweck-Ausbildung
    Aufenthaltszweck-Ausbildung

    Aufenthaltszweck: Ausbildung
    Einen Beruf im Saarland erlernen

    Aufenthaltszweck-Ausbildung

Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum, Schweiz

Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz


Wenn Sie im Saarland eine Ausbildung machen möchten, brauchen Sie als Bürgerin oder Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis, es gilt die Freizügigkeit. 

Staatsangehörige anderer Staaten

Staatsangehörige anderer Staaten (Drittstaaten)


Kommen Sie aus einem Land außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls im Saarland eine Ausbildung machen. Dazu brauchen Sie allerdings grundsätzlich ein Visum. Das Visum für die Ausbildung können Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) in Ihrem Land beantragen. Sind Sie Staatsangehöriger von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland oder den USA dürfen Sie auch ohne Visum einreisen und bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis für einen Ausbildungsaufenthalt beantragen.

Voraussetzungen für eine Ausbildung im Saarland

Sie haben bereits einen Ausbildungsplatz bei einem Unternehmen im Saarland gefunden.

Die Bundesagentur für Arbeit hat der Ausbildung zugestimmt. Machen Sie die Ausbildung an einer Berufsakademie oder ähnlichen Einrichtung brauchen Sie keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Bei Ihrem Visumsantrag für die Ausbildung müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können. 

Nach der Regelung im Fachkräfteeinwanderungsgesetz können auch Ausbildungsinteressierte einreisen, um einen Ausbildungsplatz zu suchen. Vorausgesetzt werden dabei Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2, ein Abschluss einer deutschen Auslandsschule oder ein Schulabschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, ein Höchstalter von 25 Jahren und die eigenständige Lebensunterhaltssicherung.

Neben Ihrer Ausbildung dürfen Sie zusätzlich zehn Stunden pro Woche in einem Job arbeiten, der nichts mit Ihrer Ausbildung zu tun hat, z.B. als Bedienung in einem Restaurant.

Ob Sie für das Visum weitere Voraussetzungen erfüllen müssen und welche Unterlagen notwendig sind, erfahren Sie bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland.

Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Ausbildung erfüllen und das Visum erhalten haben, müssen Sie nach Ihrer Einreise ins Saarland bei der zuständigen Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung beantragen.

Anerkennung von Schulzeugnissen

Anerkennung von Schulzeugnissen


Verlangt der Ausbildungsbetrieb für die Ausbildung die Anerkennung eines Schulabschlusses oder ist der Zugang zur Ausbildung nur mit Anerkennung eines bestimmten Schulabschlusses möglich kann Ihnen die Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen SEAQ bei der Anerkennung weiterhelfen.

Nach Abschluss der Ausbildung

Nach Abschluss der Ausbildung


Nach Abschluss der Berufsausbildung können Sie für ein Jahr im Saarland bleiben, um eine Arbeit in Ihrem gelernten Beruf zu suchen. Dazu brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde. In dieser Zeit können Sie jede Arbeit annehmen, um Ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

Finden Sie in dem Jahr eine Ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit, können Sie von der Ausländerbehörde einen entsprechenden Aufenthaltstitel bekommen.