
Aufenthaltszweck: Arbeit
Zugang zum Arbeitsmarkt
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz
Als freizügigkeitsberechtigte Bürgerin oder freizügigkeitsberechtigter Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz haben Sie uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können somit im Saarland eine Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger ausüben.
EURES bei der Arbeitsagentur des Saarlandes
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Zugänge zum Arbeitsmarkt
Ihre berufliche Qualifikation entscheidet
Fachkräfte mit Berufsausbildung
Engpassberufe
In Ihrem erlernten Beruf gibt es in Deutschland nicht genügend Fachkräfte (sogenannter Engpassberuf).
Sie brauchen ein konkretes Arbeitsplatzangebot.
Ihr Ausbildungsabschluss muss mit einem deutschen Abschluss als gleichwertig anerkannt sein. Die Anerkennung müssen Sie bereits aus Ihrem Herkunftsland beantragen.
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung wird im Saarland bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt.
Blaue Karte EU für Akademikerinnen und Akademiker
• Sie haben einen deutschen Hochschulabschluss, einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss oder einen mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss.
• Sie verfügen über ein Arbeitsplatzangebot oder haben bereits einen Arbeitsvertrag mit einem jährlichen Bruttogehalt (2019) von mindestens 53.600 € geschlossen.
• Fachkräfte mit einem Hochschulabschluss aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (z.B. Ärzte, Ingenieure, IT-Fachkräfte) können die Blaue Karte auch mit einem Mindestgehalt von 41.808 € brutto im Jahr (2019) bekommen. Sofern es sich um einen ausländischen Hochschulabschluss handelt, ist zuvor die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Diese führt hierbei allerdings keine Vorrangprüfung durch.
Wenn man Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweist, kann man mit der Blauen Karte EU schon nach 33 bzw. 21 Monaten eine Niederlassungserlaubnis bekommen.
Die Blaue Karte EU wird im Saarland bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt.
Aufenthaltserlaubnis für Hochqualifizierte zur Arbeitsuche
Absolventen deutscher Hochschulen
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