Zum Inhalt Zum Hauptmenü
  • Aufenthaltszweck-Studium
    Aufenthaltszweck-Studium

    Aufenthaltszweck Studium
    Internationale Studienbewerber und Studenten

    Aufenthaltszweck-Studium

Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum, Schweiz

Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz


Wenn Sie im Saarland studieren möchten, brauchen Sie als Bürger der EU/des EWR und der Schweiz für die Einreise kein Visum. Auch während des Studiums gilt für Sie die Freizügigkeit, das heißt, Sie brauchen keine Aufenthaltserlaubnis.

Studierende aus den genannten Staaten dürfen auch neben dem Studium als Arbeitnehmer oder Selbstständige arbeiten. Ausnahme: Schweizerinnen und Schweizer erhalten bei der Ausländerbehörde zum Nachweis ihres Aufenthaltsrechts eine Aufenthaltserlaubnis.

Staatsangehörige anderer Staaten (Drittstaaten)

Staatsangehörige anderer Staaten


Studierende aus Drittstaaten benötigen für die Einreise zum Zweck der Studienbewerbung oder des Studiums grundsätzlich ein Visum.

Von einer Visumverpflichtung ausgenommen sind Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino und der USA. Diese können die Aufenthaltserlaubnis für das Studium auch nach der Einreise bei der Ausländerbehörde beantragen. 

Hochschulen im Saarland

Wenn Sie sich als internationaler Bewerber für einen Studienplatz an einer saarländischen Hochschule/Universität interessieren, finden Sie auf den Internetseiten der folgenden Hochschulen ausführliche Informationen zu Studienangeboten, Hochschulzugangsberechtigung, deutschen Sprachkenntnissen und Bewerbungsverfahren sowie sonstige Ratschläge rund ums Studieren.


Stipendien

Stipendien


Informationen zu Stipendien für internationale Studierende bekommt man bei den deutschen Auslandvertretungen oder dem Deutschen Akademischen Auslandsdienst: