Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum, Schweiz
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz
Wenn Sie im Saarland studieren möchten, brauchen Sie als Bürger der EU/des EWR und der Schweiz für die Einreise kein Visum. Auch während des Studiums gilt für Sie die Freizügigkeit, das heißt, Sie brauchen keine Aufenthaltserlaubnis.
Studierende aus den genannten Staaten dürfen auch neben dem Studium als Arbeitnehmer oder Selbstständige arbeiten. Ausnahme: Schweizerinnen und Schweizer erhalten bei der Ausländerbehörde zum Nachweis ihres Aufenthaltsrechts eine Aufenthaltserlaubnis.
Staatsangehörige anderer Staaten (Drittstaaten)
Staatsangehörige anderer Staaten
Studierende aus Drittstaaten benötigen für die Einreise zum Zweck der Studienbewerbung oder des Studiums grundsätzlich ein Visum.
Von einer Visumverpflichtung ausgenommen sind Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino und der USA. Diese können die Aufenthaltserlaubnis für das Studium auch nach der Einreise bei der Ausländerbehörde beantragen.
Stipendien
Stipendien
Informationen zu Stipendien für internationale Studierende bekommt man bei den deutschen Auslandvertretungen oder dem Deutschen Akademischen Auslandsdienst: